Tax Compliance

Kroatiens digitale Steuerrevolution: Die neue Ära der E-Invoicing und E-Reporting

Dieser Artikel wurde zuletzt am 4. Mai 2026 aktualisiert, um die Neuerungen der kürzlich veröffentlichten Version der FiskAplikacija zu berücksichtigen, die direkte Funktionen für Steuerpflichtige zur Verbesserung des täglichen Betriebs eingeführt hat.

Kroatiens Fiskalisierungsgesetz, bekannt als „Fiskalizacija 2.0“, ist nun in Kraft getreten. Es schreibt seit dem 1. Januar 2026 die B2B-E-Rechnung und das E-Reporting in Echtzeit für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen vor. Dieser Start markiert die erste Phase eines umfassenderen Rollouts, wobei die Verpflichtung für kleine, von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen am 1. Januar 2027 folgen wird. Seit dem ursprünglichen Start hat die Steuerverwaltung umfangreiche Support-Tools, Leitfäden und einen Web-Service für den Produktivbetrieb bereitgestellt, was die erfolgreiche Verarbeitung von Millionen von E-Rechnungen ermöglicht und die digitale Steuer-Compliance erheblich ausgeweitet hat.

Kroatien hat mit der Einführung des neuen Fiskalisierungsgesetzes eine bedeutende Transformation seiner Steuer-Compliance-Landschaft eingeleitet – ein zentrales Gesetz, das die Art und Weise, wie Unternehmen Rechnungsstellung und Berichterstattung handhaben, neu gestalten wird. Veröffentlicht im Amtsblatt 89/25 am 13. Juni 2025 und in Kraft getreten am 1. September 2025, signalisiert dieses Gesetz den Schritt hin zu einer stärkeren Digitalisierung. Während die obligatorische Business-to-Government (B2G) E-Rechnung bereits seit 2019 besteht, erweitert Fiskalizacija 2.0 diesen Bereich dramatisch und führt die verpflichtende inländische Business-to-Business (B2B) E-Rechnung sowie das E-Reporting in Echtzeit ein.

Um die Bedeutung dieser Änderung zu verstehen, hilft ein Blick auf Kroatiens Weg zur E-Rechnung. Seit 2019 müssen Unternehmen, die mit Behörden zusammenarbeiten, elektronische Rechnungen verwenden. Dieser erste Schritt legte den Grundstein für die umfassendere Digitalisierung, die nun umgesetzt wird. Fiskalizacija 2.0 stellt eine Weiterentwicklung dar, die darauf abzielt, diese Effizienz- und Transparenzgewinne auf alle Geschäftstransaktionen auszuweiten.

Was hat sich geändert? Der Kern des neuen Fiskalisierungsgesetzes

Obwohl Kroatien bereits seit 2019 die obligatorische B2G-E-Rechnung hat, erweitert dieses neue Gesetz den Geltungsbereich massiv. Die Hauptziele von Fiskalizacija 2.0 sind klar: die Schaffung eines Rahmens für die obligatorische B2B-E-Rechnung, der Aufbau eines Systems zur digitalen Rechnungsprüfung und die Implementierung eines fortschrittlichen elektronischen Buchhaltungssystems.

Die Verpflichtung ist seit dem 1. Januar 2026 für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Kraft, die inländische eRačun-Rechnungen über zertifizierte Zugangspunkte ausstellen oder empfangen, verbunden mit einem dualen E-Reporting (Aussteller & Empfänger) an das Fiskalisierungssystem der Steuerverwaltung. Das Gesetz etabliert die digitale Rechnungsprüfung und eine fortschrittliche elektronische Buchhaltung für diese Transaktionen.

Hier ist eine Aufschlüsselung der entscheidenden Änderungen:

Obligatorische B2B-E-Rechnung (eRačun)

Seit dem 1. Januar 2026 sind alle ansässigen, mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen (eRačun) für inländische Transaktionen über zertifizierte Zugangspunkte auszustellen und zu empfangen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerpflichtige (selbst wenn sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind) sowie auf verschiedene staatliche und lokale Regierungsstellen.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, erfolgt die Einführung der Verpflichtung phasenweise:

  • 1. September 2025: Beginn einer freiwilligen Testphase, die es Unternehmen ermöglicht, ihre E-Rechnungs- und E-Reporting-Systeme in die Plattform der Steuerverwaltung zu integrieren und zu testen.

  • 1. Januar 2026: Beginn der obligatorischen B2B-E-Rechnung für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen ebenfalls in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

  • 1. Januar 2027: Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird auf kleine, von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen ausgeweitet.

Diese E-Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen, ergänzt durch spezifische technische Spezifikationen der kroatischen Steuerverwaltung (wie UBL 2.1 + kroatischer CIUS). Der Austausch von E-Rechnungen erfolgt primär über sichere, zertifizierte Informationsintermediäre, wodurch standardisierte Formate und Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen gewährleistet werden.

Unter diesem Gesetz erstellte E-Rechnungen gelten als glaubwürdige Rechtsdokumente. Ihre Echtheit und Integrität müssen zehn Jahre lang ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden, gewahrt bleiben. Unternehmen müssen zudem ihre Waren und Dienstleistungen mit den entsprechenden sechsstelligen Klassifizierungscodes der Produktklassifikation nach Tätigkeiten (Klasifikacija proizvoda po djelatnostima, kurz KPD) verknüpfen, die vom Staatlichen Amt für Statistik geführt wird.

E-Reporting in Echtzeit (eIzvještavanje)

Zusammen mit der E-Rechnung führt das Gesetz auch einen robusten E-Reporting-Mechanismus ein, der der Steuerverwaltung Einblicke in Transaktionen nahezu in Echtzeit bietet. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger müssen vorgeschriebene Daten an das Fiskalisierungssystem der Steuerverwaltung übermitteln.

Dieses duale Reporting erfolgt unter Verwendung digitaler Zertifikate, wobei Aussteller zum Zeitpunkt der Ausstellung (oder bei Eigenbelegen innerhalb von fünf Werktagen) und Empfänger innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt berichten. Umfassende Daten, einschließlich Rechnungsdetails, Positionsangaben mit KPD-Klassifizierungscodes, Zahlungskennungen und mehr, müssen zur automatisierten Verifizierung eingereicht werden. Das System ist darauf ausgelegt, die von beiden Parteien übermittelten Daten abzugleichen, was Unstimmigkeiten erheblich reduziert und bei der Aufdeckung von Betrug hilft.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass E-Reporting auch für Ausnahmen erforderlich ist, in denen keine E-Rechnung ausgestellt werden konnte (z. B. aufgrund fehlender Empfängerkennungen im Adressbuch der Regierung). Schließlich müssen Unternehmen auch Ablehnungen von E-Rechnungen sowie Zahlungseingänge bis zum 20. des Folgemonats an die Steuerverwaltung melden.

Der im November 2025 gestartete Fiskalisierungs-Webservice für den Produktivbetrieb ermöglicht die Softwareintegration für die Datenübermittlung in Echtzeit.

Unterstützende Infrastruktur und Vorteile

Die kroatische Steuerverwaltung entwickelt ein umfassendes digitales Ökosystem, um diesen Wandel zu unterstützen. Dazu gehören das aktive Regierungsverzeichnis (Adresni Metapodatkovni Servis bzw. auf Englisch Address Metadata Service, kurz AMS – ein zentrales Adressbuch von Steuerpflichtigen und zugelassenen E-Rechnungs-Dienstleistern, das im April 2026 um einen CSV/XLSX-Export erweitert wurde), die kostenlose FiskAplikacija (kurz für Applikation für Fiskalisierung und E-Reporting) zur Überprüfung fiskalisierter Daten und zur Verwaltung von Berechtigungen für den E-Rechnungsaustausch sowie die Anwendung MIKROeRAČUN (was in etwa Mikro-E-Rechnung bedeutet) für kleinere, nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab dem 1. Januar 2027. Auch externe E-Rechnungspartner spielen eine Rolle, sofern sie die Anforderungen an Cybersicherheit und Zertifizierung erfüllen.

Beispielsweise ist die Banqup Group eine exklusive Partnerschaft mit Hrvatski Telekom (Kroatiens führendem Telekommunikationsanbieter) eingegangen, um E-Rechnungs- und Finanzverwaltungslösungen für den kroatischen KMU-Markt anzubieten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist die Banqup-Plattform vollständig in das Serviceangebot von Hrvatski Telekom für Geschäftskunden eingebettet, einschließlich der Migration aller bestehenden E-Rechnungskunden von Hrvatski Telekom. Dies positioniert die Unternehmen so, dass sie Betriebe bei einem nahtlosen Übergang zur obligatorischen B2B-E-Rechnungs-Regelung unterstützen können.

Fiskalizacija 2.0 (Mai 2026)

Fiskalizacija 2.0 ist voll einsatzfähig. Bis März 2026 wurden über 23,5 Millionen E-Rechnungen erfolgreich verarbeitet – bei einer Erfolgsquote von über 99 % und unter Anbindung von 316.000 Steuerpflichtigen.

In der vorangegangenen Vorbereitungsphase im September und Oktober 2025 wurden wichtige Dokumentationen veröffentlicht, darunter Anleitungen zu MIKROeRAČUN, technische Spezifikationen (AS4/P-Mode) und die erste Liste zertifizierter Intermediäre. Der Web-Service für den Produktivbetrieb ging im November 2025 live und ermöglichte die kritische Softwareintegration.

Nach dem obligatorischen Beginn verarbeitete das System in den ersten zwei Januarwochen 2026 bereits 1,6 Millionen E-Rechnungen. Seitdem hat die Steuerverwaltung ihre Bemühungen um umfassenden Support fortgesetzt, einschließlich der Aktualisierung von Validatoren und Schemata, der Veröffentlichung detaillierter FAQs und Leitfäden sowie laufender technischer Fehlerbehebungen und Upgrades der FiskAplikacija (wie CSV-Export und verbesserte Suchfunktionen).

Trotz dieses Erfolgs gehörten zu den typischen frühen Herausforderungen unbestätigte Zugangspunkte, Software-Fehlstellungen und fehlende notwendige Autorisierungen – Probleme, die die Steuerverwaltung adressierte, indem sie auf Kooperation setzte und während der anfänglichen Stabilisierungsphase auf Sanktionen verzichtete.

Vorteile und geschäftliche Bereitschaft

Die Vorteile dieses ehrgeizigen Digitalisierungsschubs werden als erheblich eingeschätzt und reichen von vereinfachten Steuererklärungen und einer Reduzierung von Papierformularen bis hin zu verbesserter Transparenz und Betrugsprävention. Der Übergang zur digitalen Archivierung bietet zudem ökologische Vorteile.

Da die obligatorische B2B-E-Rechnung für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen am 1. Januar 2026 begonnen hat und seither Millionen von E-Rechnungen fiskalisiert wurden, liegt die aktuelle Priorität auf der Gewährleistung einer vollständigen und dauerhaften Compliance. Unternehmen müssen sich nun darauf konzentrieren, ihre internen Systeme zu optimieren, erhöhte Sicherheitsmaßnahmen beizubehalten und über Aktualisierungen der Steuerverwaltung informiert zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung für kleine, von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen am 1. Januar 2027.

Seien Sie einen Schritt voraus

Kroatiens Fiskalisierungsgesetz stellt einen mutigen Schritt in Richtung eines modernen, digitalen Steuerumfelds dar und steht im Einklang mit umfassenderen EU-Initiativen wie den VAT in the Digital Age (ViDA) Reformen. Unternehmen, die sich proaktiv anpassen, sind bestens aufgestellt, um sich in dieser neuen Landschaft zurechtzufinden und die versprochenen Effizienzgewinne zu nutzen.

Die Bewältigung der Komplexität neuer Steuergesetze kann herausfordernd sein. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Ihnen die Informationen und die Unterstützung zu bieten, die Sie für einen reibungslosen Übergang zum neuen kroatischen E-Rechnungs- und E-Reporting-Regime benötigen.

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EinhaltungVorschriftenViDA

Danielle Kiener

Leitender Key Account Manager, Banqup Group

Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

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